Treuhandtätigkeit
Ein Treuhänder ist eine natürliche oder juristische Person, die treuhänderisch (= zu treuen Händen) ein Recht für einen Anderen (Treugeber) verwaltet und in bestimmten Fällen als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet wird.
Die Tätigkeit als Treuhänder ist für Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer nach ihrem jeweiligen Berufsrecht als berufliche Aufgabe gestattet und zugewiesen.
In unserer Funktion als Treuhänder arbeiten wir unter Vorgabe eigener strenger Kriterien, um den gewünschten Erfolg für unsere Mandanten zu gewährleisten. Die Mittelverwendungskontrolle der vom Mandanten eingesetzten Geldmittel und zeitnahe Rechnungslegung darüber genießen in unserer Aufgabe als Treuhänder höchste Priorität.
Wir bieten an:
- die Verwaltung fremden Vermögens,
- das Halten von Gesellschaftsanteilen,
- die Wahrnehmung von Gesellschaftsrechten,
- die Abwicklung von Zahlungsströmen,
- die Testamentsvollstreckung sowie die Nachlassverwaltung
- die Tätigkeit als Liquidator.
