Honnefer Modell

Die Älteren unter Ihnen wissen vielleicht noch, was das alte Honnefer Modell ist, nämlich der Vorläufer des heutigen BaFög - Berufsausbildungsförderungsgesetz.

Das neue Honnefer Modell

Was kann man sich darunter  vorstellen?

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wissen wir vieles und wir kennen unsere Grenzen genau. Wir haben erkannt, dass Unternehmen und Unternehmer mehr brauchen, als traditionelle Beratung im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich. Und wir haben erkannt, dass selbst wenn im steuerlichen Bereich alles optimiert ist, es manchem Unternehmen nicht wirklich richtig gut geht und dass selbst dann, wenn die Grenzsteuerbelastung bei 10 % läge, die Ertragslage des Unternehmens nicht ausreichend ist.

Das Problem des Mittelstandes sind nicht die hohen Steuern,
sondern die zu niedrigen Gewinne!

Warum ist das so?

.. weil

  • die Produkte und Dienstleistungen nicht verkauft werden können,
  • die Einkaufskonditionen zu schlecht verhandelt sind,
  • Mitarbeiter-Strukturen oder -qualifikation und -motivation nicht in Ordnung sind,
  • rechtliche Absicherungen nur unzureichend vertraglich geregelt sind,
  • Finanzierungen und daraus folgend die Liquidität nicht optimiert sind,
  • Öffentliche Mittel als Beratungskostenzuschüsse, verlorene Zuschüsse oder Zinsvergünstigungen verschenkt werden.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig und soll nur beispielhaft zeigen, wie viele Baustellen und Schwachstellen, aber auch Chancen und Entwicklungspotenzial Sie haben. Wir könnten jetzt sagen, dafür sind wir nicht zuständig. Wir machen Steuerberatung, vorzugsweise Steuerdeklaration, also Vergangenheitsbewältigung. Wir haben uns anders entschieden:

Wir möchten zusammen mit Netzwerkpartnern, Ihnen, unseren Mandanten und interessierten Unternehmern, ein Beratungsangebot bieten, das über die klassische traditionelle Steuerberatung hinausgeht. Im übertragenen Sinne könnte man sagen, wir sehen uns als Hausarzt für kleine und mittelständische Unternehmen und Unternehmer, wissen oft sehr früh „wo der Schuh drückt“ und verweisen an die Fachärzte. Nur: Anders als im medizinischen Bereich vielfach praktiziert, fühlen wir uns nach wie vor verantwortlich für die Gesamtbelange unserer Mandanten.

Worin besteht nun das modellhafte an unserem Konzept?       

Ab Anfang 2012 werden wir jeden Monat einen so genannten Impulsvortrag/Workshop in unserem neuen Seminarraum in unserer Kanzlei in Bad Honnef, Bahnhofstrasse 6, anbieten. Erfahrene Spezialisten werden zu den unterschiedlichsten Themen Kurzvorträge halten und anschließend zu Fragen und Anregungen von Teilnehmern konkret Stellung nehmen. Wir werden keine wissenschaftlichen Vorträge hören, sondern praxisnahe Handlungsempfehlungen und umsetzbare Vorschläge unterbreiten lassen.

Der Begriff "Honnefer Modell" soll den regionalen Bezug der Referenten zu den Impulsvortrag/Workshop-Teilnehmern dokumentieren. Wir, die WEP, geben zukünftig laufend Anregungen in Form von Themenvorschlägen der verschiedenen Referenten. Darüber hinaus haben Mandanten, Netzwerkpartner und mittelständische Unternehmer der Region die Möglichkeit, gegenüber der WEP -durch Ankreuzen von Themenvorschlägen auf dem beiliegenden Feed-back-Bogen- kundzutun, welche Themen ihnen "auf den Nägeln brennen".

Neu an diesem "Honnefer Model" ist auch, dass Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der WEP an den Impulsvorträgen/Workshops teilnehmen werden, soweit sie mit den Mandanten und der jeweiligen Impulsvortrag/Workshop-Thematik zu tun haben. Das wird die Umsetzung von Erkenntnissen aus den Impulsvorträgen/Workshops in die tägliche Beratungspraxis nachhaltig verbessern. Ergänzend haben die Teilnehmer der Impuls-Veranstaltungen die Möglichkeit, sich mit den jeweiligen Referenten zu Einzelberatungsterminen zu verabreden.

Das Modell lässt selbstverständlich die Möglichkeit zu, dass weitere Spezialisten, die Wissenswertes vermitteln möchten, sich an der Weiterentwicklung und dem Ausbau der geplanten Serie beteiligen.

Fazit:
Sie entscheiden, was für Sie wichtig und wissenswert ist! Wir sorgen dafür, dass Ihr Informationsbedarf befriedigt wird! Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind:

Frau Antje Maudrich - Tel. 02224 9333-19 - antje.maudrich@wep-treuhand.de
Herr Werner Euskirchen - Tel. 02224 9333-15 - werner.euskirchen@wep-treuhand.de
Frau Helga Krumscheid - Tel. 02224 9333-0 - helga.krumscheid@wep-treuhand.de

Zeitlicher Umfang und Teilnehmerzahl

Die Veranstaltungen sind begrenzt auf jeweils 2 bis 2 ½ Stunden und beginnen um 18:30 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 14 Personen. Bei Überschreiten dieser Anmeldezahl werden wir in Abstimmung mit den Referenten Zusatztermine in zeitlicher Nähe zu den festgeplanten Terminen anbieten.

Kostenbeitrag

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen erheben wir einen Kostenbeitrag, der auch die Gestellung von alkoholfreien Getränken beinhaltet.

Der Grundpreis beträgt 40,00 € pro Teilnehmer/Veranstaltung incl. USt, wobei ab der 3. Buchung pro Unternehmen eine Reduzierung des Kostenbeitrages gilt. Für Unternehmen, die mehrere Teilnehmer zu einzelnen Terminen anmelden, bieten wir Sonderkonditionen an.

1 Veranstaltung 40,00€  
2 Veranstaltungen 80,00€  
3 Veranstaltungen 115,00€  
4 Veranstaltungen 150,00€  
5 Veranstaltungen 180,00€  
6 Veranstaltungen 210,00€ (Ø 35 €)
7 Veranstaltungen 235,00€  
8 Veranstaltungen 260,00€  
9 Veranstaltungen 280,00€  
10 Veranstaltungen 300,00€ (Ø 30 €)

Termine

Spätestens bis 31.12.2011 werden die Termine und Inhalte 2012 der Impulsvorträge/Workshops festgelegt und über unsere Homepage und per mail an die Interessenten bekannt gegeben. Unmittelbar danach sind verbindliche Anmeldungen möglich.

Feedbackbogen

In unserem Feedbackbogen finden Sie die bisher geplanten Veranstaltungsinhalte. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns dazu per Mail oder Fax Feedback geben könnten damit wir dies in der weiteren Organisation der Reihe berücksichtigen könne.

Feedbackbogen

 

 

 

 

 

Aktuelles

Noch besteht die Möglichkeit, Beratungskostenzuschüsse bis max. 500 Euro pro Beratungstag für Potenzialberatungen, Existenzgründungs- und -festigungs-Beratungen sowie sonstige Beratungsanlässe zu beantragen, ebenso öffentliche Fördermittel.

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